Anpassung der Mitgliedsbeiträge an die SBR-Mindestmitgliedsbeiträge

05.01.2018 16:14
von Simone Ziegler
 

Liebe Vereinsmitglieder,

der Sportbund Rheinland (SBR) verlangt von seinen Vereinen die Erhebung von Mindestmitgliedsbeiträgen,
um überhaupt Zuschüsse seitens des Sportbundes erhalten zu können.

Diese Zuschüsse sind für den TuS Klotten eine wichtige Säule bei der Finanzierung der Vereinsaktivitäten,
z.B. des beliebten alljährlichen Ferienlagers.

Die Mindestmitgliedsbeiträge des SBR werden in zwei Schritten für einen Erwachsenen von derzeit 4,00 EUR
auf 6,00 EUR und für Kinder und Jugendliche von 2,50 EUR auf 4,00 EUR angehoben.

Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für einen einzelnen Erwachsenen bzw. ein einzelnes Kind/
Jugendlichen. Unabhängig von den Mindestmitgliedsbeiträgen kann ein Verein Sonderbeiträge (z.B. Familien-
beiträge) erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen.

In der letztjährigen Mitgliederversammlung des TuS Klotten am 26.03.2017 haben die anwesenden Mitglieder
daher beschlossen, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der SBR-Vorgaben ab dem Jahr 2018 anzupassen.

Seit dem 01. Januar 2018 gelten daher die folgenden Mitgliedsbeiträge:

Kinder (bis 3 Jahre)        beitragsfrei
Jugendliche/Schüler/Azubis      4,00 EUR/Monat bzw. 12,00 EUR/Quartal
Erwachsene              6,00 EUR/Monat bzw. 18,00 EUR/Quartal
Familie (min. 2 Erw. + 2 Jgd.)    16,00 EUR/Monat bzw. 48,00 EUR/Quartal
Ehrenmitglieder         beitragsfrei

Die Mitgliedsbeiträge werden in der neuen Höhe erstmals für das 1. Quartal 2018 am 01.02.2018 eingezogen.

Zurück